Anmeldung zur zweijährigen Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz


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Allgemeine Hinweise zur Teilnahme und Anmeldung "Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz":
  1. Voraussetzung
  2. Sie haben bereits an einer Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) teilgenommen und benötigen jetzt
    die Folgebelehrung gem. § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nach zwei Jahren.

    Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung zur Folgebelehrung bei Ihrem Arbeitgeber, ob er sein Einverständnis zur
    Belehrung durch die Technologiezentrum Glehn GmbH gibt und klären Sie die Kostenübernahme von 15 Euro.

  3. Teilnahme und Anmeldung
  4. Sie können sich hier zur Teilnahme an einer Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz anmelden und direkt bezahlen. Online bedeutet, dass Sie die Belehrung bequem von zu Hause aus, an Ihrem Arbeitsplatz oder wie es für Sie passend ist, durchführen können. Sie benötigen einen PC, Notebook, Tablet oder ähnliches und eine stabile Internetverbindung.
    Vor der Durchführung der Onlinebelehrung erfolgt eine E-Mail- oder Videoidentifikation, die unter Verwendung allgemein zugänglicher Kommunikationstools, wie Signal, WhatsApp, Facetime, ginlo erfolgt. Während des Anmeldeprozesses müssen Sie eines der vorgenannten Kommunikationstools auswählen.
    Das TZG (Technologiezentrum Glehn GmbH, Hauptstraße 76, 41352 Korschenbroich-Glehn) stellt die Belehrungsplattform zur Verfügung und steht Ihnen vor, während und nach der Belehrung für technische Fragen zur Verfügung. Die fachlichen Inhalte der Online-Folgebelehrung gem. § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz sind geprüft und genehmigt.
    Die Schulungen werden Montag bis Freitag von 08:00 - 20:30 Uhr und Samstag von 09:00 - 15:30 Uhr angeboten.
    Nachdem Sie die Belehrung erfolgreich absolviert haben, steht Ihnen die Bescheinigung zum Download zur Verfügung. In Ausnahmefällen senden wir Ihnen Ihre Bescheinigung per E-Mail zu. Auf die vorgenommene Datenverarbeitung bei der Zusendung per E-Mail und die damit verbundenen Risiken weisen wir hin.
    Die Kosten betragen 15,00 EURO für folgende Leistungen: Belehrung, Ausstellung und Zusendung der Bescheinigung.

    Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Giropay (Onlineüberweisung)
    • Kreditkarte
    • PayPal
    • Überweisung per Vorkasse (Nur möglich über die Hotline Tel. 02182 – 850765 – Terminbuchung erst nach Zahlungseingang – Bearbeitungszeit ca. 4 Tage)
     Weitere Hinweise:
    • Eine Rabattierung/Ermäßigung des Belehrungsbetrages ist ausschließlich vor der Anmeldung möglich! Eine nachträgliche Gebührenanpassung kann nicht erfolgen!
    • Bitte lassen Sie die Bescheinigung nach der Belehrung von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben.
    • Der gesamte Belehrungsablauf dauert in der Regel ca. 45 Minuten.
    • Sie haben die Auswahl aus folgenden Sprachen:
      • Albanisch*, Arabisch, Bulgarisch*, Chinesisch*, Deutsch (inklusiv Gebärdensprache), Deutsch vereinfacht, Englisch, Farsi, Französisch*, Griechisch*, Italienisch*, Japanisch*, Koreanisch*, Kroatisch*, Kurdisch*, Polnisch, Portugiesisch*, Rumänisch, Russisch, Serbisch*, Slowakisch*, Spanisch*, Tschechisch*, Türkisch*, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch*
      • * = Video nur mit Untertitel
    • Der zum Belehrungstermin von uns getätigte Videoanruf zwecks Identifikation erfolgt in deutscher Sprache.
    • Sollten bei Ihnen Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bekannt sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt!



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